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Pressemitteilungen

Begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Bonn-Bad Godesberg. Der Bundesrat hat am 23.09.2011 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik zugestimmt. Das Gesetz erklärt die PID in Ausnahmefällen für zulässig. Die PID beinhaltet die medizinische Möglichkeit, schwere Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien an künstlich erzeugten Embryonen noch vor deren Implantation zu erkennen. Paaren, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist, soll die PID an zugelassenen Zentren ermöglicht werden.


Das Thema Präimplantationsdiagnostik ist ein schwieriges und umstrittenes Thema, medizinisch komplex und ethisch hoch brisant. Es geht um Grundfragen des Lebens und des Lebensschutzes. Die Delegiertenversammlung der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland (EFHiR) begrüßt die Ratifizierung des Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik. Nach eingehender Diskussion kam die EFHiR bereits im Frühjahr zu dem Ergebnis, dass eine begrenzte Zulassung der PID unter bestimmten Auflagen vertretbar sei. Die EFHiR ist sich der schwierigen Situation von genetisch vorbelasteten Eltern bewusst und stellt die individuelle seelische Not der Eltern in den Mittelpunkt. Da jede Erlaubnis zur Durchführung der PID auf einer Einzelfallentscheidung beruht, sieht die EFHiR in einer eingeschränkten Zulassung der PID weder eine Diskriminierung behinderter Menschen noch die Gefahr, dem Wunsch nach einem Designerbaby Vorschub zu leisten. Auch Dr. Carola Reimann, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, vertritt diese Meinung: „Wer die Prozedur einer PID auf sich nimmt, tut das nicht, um ein Kind mit blauen Augen zu bekommen.“

Dagmar Müller, Leitende Pfarrerin der EFHiR, betonte in ihrem Vortrag: „Es steht außer Frage, dass Behinderte in ihrer Menschenwürde zu achten und Diskriminierungen weiter abzubauen sind. … Es kann nicht sein, dass die Gefahr des Missbrauchs den zulässigen, richtigen Gebrauch verbietet. Es bedarf einer genauen Definition, in welchem Fall die PID zulässig ist. … Es stehen Lebens-  bzw. Gesundheitsschutz neben der Autonomie des Elternwillens – eine komplexe Situation, der wir nicht mit Rigorismus begegnen sollten, sondern mit der Bereitschaft, Menschen in dieser Situation beizustehen.“